Herausgeberin
Marthe Fee Davidoff
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| davidoff@die-schmerztherapeutin.de |
Backstage
Heilpraxis für Schmerztherapie
Choriner Str. 23
10435 Berlin
Telefon:
0176-20434909
030-22434696
Marthe Fee Davidoff (ehem. Schmidt)
- hat seit dem 18.12.2008, nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes, die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung unter der Berufsbezeichnung Heilpraktikerin. Amtsärztlich geprüft durch das Bezirksamt Lichtenberg.
- hat am 31. 04. 2004 die staatliche Prüfung nach § 4 Abs.2 Satz 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss am Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen, Berlin- Brandenburg e.V. Fachbereich Masseur und medizinischer Bademeister bestanden.
- hat ihre selbstständige Tätigkeit gemäß § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin angemeldet.
- hat eine Berufshaftpflichtversicherung für oben genannten räumlichen Geltungsbereich und Hausbesuche.
- hat in der Praxis die AGB ausliegen die jedem Patienten zugänglich sind.
- ihre Leistungen sind nach UStG § 4 Abs. 14 von der Umsatzsteuer befreit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Anwendung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als
Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande,
wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für
jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der
Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen
Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker
aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln
kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen
könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die
bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung
erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste
gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten
zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie
des Patienten anwendet.
2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die
Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern
der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden
angewendet, die eventuell schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht
allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann
nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die
Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat
er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.
4. Der Heilpraktiker darf keine
Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente
verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient
nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die
Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere
wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder
Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste
einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen
Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der
Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen
oder Verzeichnisse gelten nicht. Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bitte beachten Sie: In wieweit Ihre
Versicherung Ihnen die Rechungsbeträge rückerstattet, hängt von Ihrem
Versicherungsvertrag ab. Private Krankenvollversicherungen übernehmen in der
Regel einen Großteil der Kosten. Private Zusatzversicherungen zu den
gesetzlichen übernehmen je nach Tarif 100%, 80% oder weniger der Kosten Die Rückerstattung orientiert sich meist an der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH). Für unsere Behandlungen gelten jedoch die in den aktuellen
Prospekten und im Internet ausgeschriebenen Preise, es sei denn anders vereinbart.
§ 5
Verspätung/ Absagen
Bei Verspätung des Patienten kann sich die Behandlungsdauer um die Verspätungszeit verkürzen, zu bezahlen ist jedoch die volle vereinbarte Zeit. Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vorher, mind. aber 5 Stunden vorher zu erfolgen sonst ist der Termin zu 50% zu zahlen.
§ 6 Gesundheitsgutscheine
Sind 2 Jahre nach Kaufdatum gültig und gelten für den Praxisstandort. Sie sind übertragbar aber nach Ende der Rückgabefrist nicht Rücknahmefähig.Sie können innerhalb Deutschlands versandkostenfrei an den Empfänger gesendet werden.
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