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SCHMERZTHERAPIE & MASSAGE
T: 030- 22434696 M: 0176- 20434909

Herausgeberin

Marthe Fee Davidoff

davidoff@die-schmerztherapeutin.de

Backstage

Heilpraxis für Schmerztherapie

Choriner Str. 23

10435 Berlin

 

Telefon:
0176-20434909
030-22434696


Marthe Fee Davidoff (ehem. Schmidt)

- hat seit dem 18.12.2008, nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes, die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung unter der Berufsbezeichnung Heilpraktikerin. Amtsärztlich geprüft durch das Bezirksamt Lichtenberg.

- hat am 31. 04. 2004 die staatliche Prüfung nach § 4 Abs.2 Satz 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss am Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen, Berlin- Brandenburg e.V. Fachbereich Masseur und medizinischer Bademeister bestanden.

- hat ihre selbstständige Tätigkeit gemäß § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst  beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin angemeldet.

- hat eine Berufshaftpflichtversicherung für oben genannten räumlichen Geltungsbereich und Hausbesuche.

- hat in der Praxis die AGB ausliegen die jedem Patienten zugänglich sind.

- ihre Leistungen sind nach UStG § 4 Abs. 14 von der Umsatzsteuer befreit.

Disclaimer / Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.

3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die eventuell schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.

4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers

1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bitte beachten Sie: In wieweit Ihre Versicherung Ihnen die Rechungsbeträge rückerstattet, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Private Krankenvollversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten. Private Zusatzversicherungen zu den gesetzlichen übernehmen je nach Tarif 100%, 80% oder weniger der Kosten  Die Rückerstattung orientiert sich meist an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für unsere Behandlungen gelten jedoch die in den aktuellen Prospekten und im Internet ausgeschriebenen Preise, es sei denn anders vereinbart.


§ 5 Verspätung/ Absagen
Bei Verspätung des Patienten kann sich die Behandlungsdauer um die Verspätungszeit verkürzen, zu bezahlen ist jedoch die volle vereinbarte Zeit. Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vorher, mind. aber 5 Stunden vorher zu erfolgen sonst ist der Termin zu 50% zu zahlen.


§ 6 Gesundheitsgutscheine
Sind 2 Jahre nach Kaufdatum gültig und gelten für den Praxisstandort. Sie sind übertragbar aber nach Ende der Rückgabefrist nicht Rücknahmefähig.Sie können innerhalb Deutschlands versandkostenfrei an den Empfänger gesendet werden.




Kontaktaufnahme vor Abmahnung:

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Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

 

 

 

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